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OLG Hamm, 21.02.1990 - 20 U 249/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 180 a; AUB § 2 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Freiwillige Selbstbeschädigung; Selbstverstümmelung; Beweislast; Beweis; Nachweis; Kreissäge; Körperverletzung
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 21.02.1990 - 20 U 249/89
- OLG Hamm, 18.01.1991 - 20 U 249/89
Papierfundstellen
- VersR 1990, 1345
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88
Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.1990 - 20 U 249/89
Dafür ist zwar nicht der Nachweis einer absoluten oder unumstößlichen Gewißheit für eine Selbstverstümmelung und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern nur der Nachweis eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (BGH VersR 1989, 758 (759).